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WAPOR-KODEX FÜR BERUFSETHIK UND -PRAKTIKEN
(Angepasst am 17. September 2021)
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Note: This document was translated from English into many different languages. In case of any discrepancy or inconsistency between the English version and any other translation, the English version shall always prevail.
I. VORWORT
A. WAPOR hat ihren Kodex für Berufsethik und -praktiken (nachstehend der Kodex) zuletzt im Jahr 2011 aktualisiert, doch die Welt der Forschung, insbesondere der Meinungsforschung, unterlag großen Veränderungen in Bereichen der Technologie der Datenerhebung, der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Forschung, wachsender Bedenken über den Schutz personenbezogener Daten, in vielen Ländern der Rahmenbedingungen für das Umfeld politischer Meinungsumfragen, des Aufkommens neuer Instrumente wie Online-Panels, und der Nutzung von Umfrageergebnissen durch eine Vielzahl von Medien und anderer Akteure.
B. WAPOR hat den Kodex aktualisiert, um mit diesen Veränderungen Schritt zu halten und unseren Mitgliedern Standards zur Verfügung zu stellen. Wir haben auch den kürzlich aktualisierten Ethikkodex der AAPOR (American Association of Public Opinion Research, 2021) und den internationalen Kodex von ICC/ESOMAR (2016) durchgesehen. Wir sind der Meinung, dass der WAPOR-Kodex 2021 mit den Berufsstandards unserer Schwesterorganisationen übereinstimmt und gleichzeitig die Anliegen der WAPOR-Mitglieder berücksichtigt, von denen viele Forschung mit wissenschaftlichem Charakter betreiben.
II. EINFÜHRUNG
A. Die World Association for Public Opinion Forschung (WAPOR) und ihre angeschlossenen regionalen Sektionen, schreiben hiermit in Erfüllung ihres Hauptziels, der Anwendung der Wissenschaft auf dem Gebiet der Meinungsforschung, und in Anerkennung ihrer Verpflichtungen gegenüber der Öffentlichkeit, die Grundsätze für ethisches Verhalten zur Anleitung seiner Mitglieder vor und geben einen Rahmen für professionelle und ethischen Standards vor, der für Sponsoren und Auftraggeber wissenschaftlicher Forschung und für die breite Öffentlichkeit akzeptabel sein sollten.
B. Der WAPOR-Ethikkodex gilt für alle Arten von subjektbezogener Forschung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf aktive und passive (beobachtende) Datenerhebung, quantitative und qualitative Methoden; Data Mining und eine Mischung von Datentypen einschließlich, aber nicht beschränkt auf, CAPI, CATI und CAWI. Die ethischen Standards gelten unabhängig davon, welche Endgeräte oder Instrumente für die Datenerhebung verwendet werden.
C. In einer zunehmend komplexen Welt wird die soziale und wirtschaftliche Planung zunehmend abhängig von einer zuverlässig untersuchten öffentlichen Meinung. Die breite Öffentlichkeit ist die Quelle für einen Großteil dieser Informationen. Folglich sind sich die Mitglieder der WAPOR ihrer Verpflichtungen bewusst, die Öffentlichkeit davor zu schützen, falsch repräsentiert oder im Namen der Forschung ausgebeutet zu werden. Zugleich bekräftigt die WAPOR die Wechselwirkungen der freien Meinungsäußerung und die Freiheit des Forschers Meinungsforschung sowohl für wissenschaftliche als auch kommerzielle Zwecken durchzuführen.
D. Die Mitglieder der WAPOR erkennen ihre Verpflichtungen diese grundlegenden Standards der wissenschaftlichen Untersuchung und Berichterstattung einzuhalten, sowohl gegenüber dem Beruf, den sie ausüben, als auch gegenüber denjenigen, die diese professionellen Aktivitäten unterstützen, an.
E. Der Kodex definiert Berufsethik und -praktiken auf dem Gebiet der Erforschung der öffentlichen Meinung (Meinungsforschung). Die Einhaltung dieses Kodex wird als notwendig erachtet, um das Vertrauen aufrechtzuerhalten, dass Forschende auf diesem Gebiet an eine Reihe fundierter und grundlegender Prinzipien gebunden sind, die auf langjähriger in vielen Ländern gesammelter Erfahrung basieren.
F. Obwohl eine Mitgliedschaft in der WAPOR nicht die Einhaltung des Kodexes oder ein bestimmtes Niveau der Forschungsqualität garantieren, haben sich alle WAPOR Mitglieder verpflichtet, den Kodex in allen Aspekten der Durchführung von Forschung und der Veröffentlichung der Ergebnisse, einzuhalten.
G. Als Teil ihrer Verpflichtung zu Professionalität und ethischem Verhalten in allen Aspekten der Forschung, wird WAPOR weiterhin Workshops zu diesen Themen durchführen (über Webinare und Sitzungen auf den Jahrestagungen/Regionaltreffen), wird weiterhin die Presse und die sozialen Medien, in jenen Ländern in denen es Mitglieder gibt, kontaktieren, um die Presse und sozialen Medien über Veränderungen in der Forschung, sich entwickelnde Standards der Berichterstattung und den Schutz der Privatsphäre der Befragten zu informieren, und wird weiterhin Leitlinien für die Berichterstattung über Umfragen zur Verfügung stellen.
III. DEFINITIONEN
A. Forscher sind definiert als jene Personen, Unternehmen und Organisationen, die operative Verantwortung für das Studiendesign, die Datenerhebung, die Datenverarbeitung, -analyse und -verteilung tragen.
B. Forschungssubjekte sind die Quellen von Forschungsdaten. Sie werden auch bezeichnet mit Begriffen wie Befragte, Teilnehmende, Datensubjekte und anderen Fachbegriffen. Forschungssubjekte nehmen im Allgemeinen auf freiwilliger Basis teil, obwohl sie bei vielen Projekten eine Vergütung erhalten. Die Zahlung einer Vergütung ändert nichts an der Verantwortung des Forschenden gegenüber der Versuchsperson.
C. Persönlich identifizierbare Informationen (PII) umfassen, sind aber nicht unbedingt beschränkt auf, Informationen über die Forschungssubjekte: Name, physische Adressen (zu Hause, am Arbeitsplatz, Postanschrift), Telefonnummern (Festnetz und Mobiltelefon), E-Mail-Adresse(n), Konten in sozialen Medien, Daten aus Messaging-Apps (wie WhatsApp), GPS-Daten, die die Identifizierung einer Person oder eines Haushalts ermöglichen, Fotos, Audio- und Videoaufzeichnungen und von der Regierung ausgestellte Identifikationsnummern.
D. Sponsoren/Auftraggebende umfassen Einzelpersonen, gewinnorientierte Unternehmen, Stiftungen, Regierungen und internationale Organisationen, einschließlich, aber nicht limitiert auf, NGOs. Diese Personen und Organisationen sollen den WAPOR Ethik-Kodex befolgen, wenn sie Forschung mit WAPOR-Mitgliedern in Auftrag geben.
E. Die Presse umfasst Einzelpersonen und Organisationen, die öffentliche Meinungsdaten in Printmedien (Papier oder elektronischen Versionen) und in verschiedenen Rundfunkmedien präsentieren. Der Ethik-Kodex von WAPOR gilt für die Verwendung und Veröffentlichung von Daten, die von WAPOR Mitgliedern erhoben wurden, durch die Presse.
F. Soziale Medien sind Plattformen, die gegenseitige Kommunikation und den interaktiven Austausch von Informationen und Medieninhalten zwischen Einzelpersonen und Gruppen über digitale Kanäle, insbesondere Blogs, Foren, Communities und soziale Netzwerke unterstützen. Soziale Medien oder Bereiche davon werden als ‚offen‘ oder ‚geschlossen‘ klassifiziert.
IV. ETHISCHE STANDARDS IN DEN BEZIEHUNGEN ZWISCHEN FORSCHENDEN UND SPONSOREN/AUFTRAGGEBENDEN
A. VERANTWORTLICHKEITEN DER FORSCHENDEN
1. Die objektive Untersuchung von Fakten und Daten, die so genau durchgeführt wird, wie es die verfügbaren Ressourcen und Techniken erlauben, ist ein Leitprinzip jeder Forschung.
2. Der Forschende muss präzise sein, wenn er/sie potenzielle Sponsoren mit Informationen über ihre/seine Erfahrungen, Fähigkeiten und Organisation informiert.
3. Der Forschende muss alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die dem Auftraggebenden/Sponsoren vorgeschlagenen und von ihm/ihr akzeptierten Spezifikationen einzuhalten. Sollte der Forschende es für notwendig erachten, von diesen Spezifikationen abzuweichen, muss er/sie die vorher dokumentierte Zustimmung des Auftraggebers/Sponsors einholen.
4. Der Forschende darf die Instrumente der Datenerhebung oder -analyse nicht aufgrund der Wahrscheinlichkeit, dass sie eine gewünschte Schlussfolgerung unterstützen, auswählen. Jedes Instrument muss auf der Grundlage seiner wissenschaftlichen Eignung ausgewählt werden, unter Berücksichtigung möglicher zeitlicher Beschränkungen und Budgets ganz gleich, ob es dabei um Forschung im kommerziellen oder öffentlichen Sektor oder um akademische Forschung geht.
5. Der Forschende muss in jedem Bericht und sonstigen Präsentation(en) der Ergebnisse seine tatsächlichen datengestützten Schlussfolgerungen von Beobachtungen oder Urteilen unterscheiden, die auf anderen Belegen oder persönlichen Überzeugungen und Werten beruhen.
6. Wann immer Daten aus einer einzelnen Erhebung oder Studie für mehr als einen Sponsor/Auftraggebenden bereitgestellt werden oder wenn Daten mehreren Sponsoren/Auftraggebern zur Verfügung gestellt werden, muss der Forschende jeden Sponsor/Auftraggebenden über diese Tatsache informieren.
7. Die Befragten müssen über den Auftraggebenden einer Umfrage informiert werden, wenn sie danach fragen, es sei denn, der Forschende und der Auftraggebende sind der Meinung, dass dies zu einer Verzerrung der Antworten führt. In einem solchen Fall wird den Befragten, wenn sie das verlangen, der Sponsor/Auftraggebende nach der Datenerhebung mitgeteilt.
8. Alle Informationen und Materialien, die vom Auftraggebenden für die Forschung zur Verfügung gestellt werden, müssen vertraulich bleiben. Sie dürfen nur in diesem Zusammenhang verwendet werden und dürfen Dritten nicht ohne vorherige Genehmigung des Sponsors/Auftraggebenden zur Verfügung gestellt werden.
9. Ohne vorherige Genehmigung des Auftraggebenden dürfen keine Ergebnisse aus Auftragsforschung durch den Forschenden offengelegt werden, außer wie in Abschnitt IV.B.5. beschrieben.
10. Außer im gegenseitigen Einvernehmen dürfen Daten weder vom Sponsor/Auftraggebenden noch vom Forschenden an andere Parteien, die nicht im ursprünglichen Vertragsumfang involviert waren, verkauft oder transferiert werden. Wenn Daten im gegenseitigen Einvernehmen weitergegeben werden, muss dies in einer Weise geschehen, dass die Befragten nicht identifiziert werden können.
11. Sofern nicht eine gegenteilige Vereinbarung zwischen dem Forschenden und dem Sponsor/Auftraggebenden besteht, bleiben die Forschungstechniken und -methoden, wie z. B. Stichprobenpläne, Interviewer-Anweisungen, Testdesigns, Formulierung des Fragebogens, Analyseinstrumente usw., die für die Studie verwendet wurden, Eigentum des Forschenden, wenn er/sie diese selbst entwickelt hat.
12. Sofern es keine gegenteilige Vereinbarung zwischen dem Forschenden und dem Auftraggebenden/Sponsor gibt, sind alle Daten, Forschungsunterlagen (wie z. B. Protokolle und Fragebögen) oder sonstiges in der Studie verwendetes Material das Eigentum des Forschenden. Der Forschende ist jedoch verpflichtet die Aufbewahrung dieses Materials für den jeweiligen Zeitraum zu gewährleisten, der gesetzlich vorgeschrieben oder in einem bestimmten Land üblich ist. Diese Verpflichtung gilt auch durch Speicherung in einem anerkannten Datenarchiv, gegebenenfalls mit eingeschränktem Zugang, als erfüllt.
13. Nach Abschluss einer Forschungsstudie und nachdem der Forschende den Abschlussbericht vorgelegt hat, kann der Sponsor/Auftraggebende nach vorherigen, einvernehmlich festgelegten Spezifikationen, ein Duplikat der Daten verlangen, vorausgesetzt, dass der Sponsor die angemessenen Kosten für die Erstellung dieser Duplikate trägt und dass die Befragten unerkannt bleiben.
B. VERANTWORTLICHKEITEN VON SPONSOREN/AUFTRAGGEBENDEN
1. Potenzielle Sponsoren/Auftraggebende, die nach Forschungsvorschlägen und Kostenvoranschlägen verlangen, erkennen an, dass bei Fehlen eines Honorars oder einer anderen Form der Bezahlung, solche Vorschläge und Kostenvoranschläge das Eigentum des Forschenden bleiben. WAPOR erwartet, dass potentielle Sponsoren/Auftraggebende (a) die Vorschläge eines Forschenden nicht nutzen, um eine Preissenkung bei anderen Forschenden auszuhandeln, und (b) das geistige Eigentum, Techniken oder Empfehlungen des Forschenden ohne seine/ihre Zustimmung nicht weitergeben.
2. Die vom Forschenden erstellten Berichte sind normalerweise für den Gebrauch des Sponsors/Auftraggebenden und seiner/ihre Bevollmächtigten bestimmt. Der Forschende und der Sponsor/Auftraggebende vereinbaren die Art der Verbreitung der vollständigen oder Teilergebnisse einer Forschungsstudie an andere Parteien oder an die Öffentlichkeit.
3. Sponsor/Auftraggebende und Forschende müssen versuchen sicherzustellen, dass eine Veröffentlichung von Studienergebnissen nicht aus dem Zusammenhang gerissen oder unter Verzerrung von Fakten oder Ergebnissen der Studie, präsentiert oder zitiert wird.
4. Der Forschende ist hinsichtlich der Form der Veröffentlichung zu konsultieren und ist berechtigt, die Erlaubnis zur Nennung seines/ihres Namens im Zusammenhang mit der Studie zu verweigern, wenn er/sie der Meinung ist, dass Klausel IV.B.3 verletzt worden ist.
5. Erhält der Forschende Kenntnis vom Erscheinen schwerwiegender Verzerrungen der Forschung in der Öffentlichkeit, so muss er/sie das öffentlich machen, was erforderlich ist, um diese Verzerrungen zu korrigieren, gegebenenfalls einschließlich einer Erklärung gegenüber den Medien oder anderen Gruppen, in deren Kontext die verzerrten Ergebnisse präsentiert wurden.
C. REGELN FÜR DIE PRAXIS IN BEZUG AUF BERICHTE UND STUDIENERGEBNISSE[1]
1. Jeder Bericht über eine Studie muss eine vollständige und genaue Beschreibung der folgenden relevanten Punkte enthalten:
(a) Die Auftraggebenden/Sponsoren, für die die Studie durchgeführt wurde und die Finanzierungsquellen, falls unterschiedlich.
(b) Die Datenerhebungsstelle(n), die die Studie durchgeführt hat, sowie die Namen der/des Datenverarbeiter(s) und der Partei(en) die die Stichproben liefern, falls zutreffend.
(c) Der Zweck der Studie.
(d) Die Grundgesamtheit oder Population, auf die die Ergebnisse der Studie hochgerechnet werden.
(e) Die Methode, nach der die Stichprobe ausgewählt und/oder rekrutiert wurde, einschließlich der Art des Stichprobenziehungsverfahrens (Zufallsstichprobe, Quotenstichprobe, Panels, River-Sampling usw.), die spezifischen Verfahren, nach denen die Stichprobe ausgewählt wurde, und der tatsächliche Umfang der Stichprobe, einschließlich einer Beschreibung der Rekrutierung und Pflege der Panels.
(f) Die Genauigkeit bei der Erstellung des Stichprobenrahmens und der Durchführung des Stichprobenentwurfs, einschließlich der Non-Response-Rate, so wie ihrer Berechnung, und ein Vergleich des Umfangs und der Merkmale der tatsächlichen und zu erwarteten Stichprobe.
(g) Eine Beschreibung der Schätzverfahren (wenn angewendet) und/oder Gewichtungsverfahren, die zur Anpassung der Rohdaten genutzt wurden.
(h) Daten, Modi und Methoden der Datenerhebung. Der Gesamtumfang der Stichprobe und die Größe der Untergruppen, falls die Ergebnisse getrennt ausgewiesen werden.
(i) Eine elektronische Kopie des vollständigen Fragebogens in allen im Feld verwendeten Sprachen, einschließlich Anweisungen für das Feld-Team.
(j) Welche Ergebnisse auf Teilen der Stichprobe beruhen (zum Beispiel durch Filterung) und nicht auf der gesamten Stichprobe.
(k) Der Forschende muss auch über alle Einschränkungen bei der Erfassung der Zielpopulation(en) berichten, die sich aus verschiedene Gründer ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Geographie, lokale Bedingungen, Ereignisse höherer Gewalt, Wetter, unzugängliche Gebäude, politische Gewalt, Fragen der öffentlichen Gesundheit, Einschränkungen der Daten, die von Plattformen sozialer Medien gesammelt werden (wie zum Beispiel, aber nicht nur Twitter-Scraping), und staatliche Einschränkungen für Meinungsumfragen.
(l) Die Maßnahmen zur Genauigkeit der Stichprobenziehung müssen klar definiert und dargestellt werden.
(m) Die Forschenden müssen eine Beschreibung der Genauigkeit der Ergebnisse bereitstellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schätzungen der Stichprobenfehler, Designeffekte, Berechnung von Gewichten und Auswirkungen (komplexer) Gewichtung auf die Umfrageergebnisse.
(n) Nachdem die Umfrageergebnisse gemeldet, veröffentlicht oder anderweitig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden, sollten die Forschenden auf Verlangen die folgenden Materialien innerhalb von 30 Tagen zur Verfügung stellen, vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher oder vertraglicher Einschränkungen. WAPOR erkennt auch an, dass einige dieser Methoden urheberrechtlich durch den Forschenden und/oder Feldpartner geschützt sind und die Offenlegung deren Geschäftsinteressen schaden kann. Selbstverständlich werden alle diese Materialien den Auftraggeber(n)/Sponsor(en) der Forschung offengelegt.
(o) Prozesse zur Verwaltung von Panels (Stichprobenziehung, Rekrutierung, Incentives, Datenaufbewahrung, erneute Kontaktaufnahme, Ersatz bei Panelausfall).
(p) Falls zutreffend, Beschreibung, wie Interviewer geschult, unterstützt und überwacht wurden.
(q) Beschreibung der Screening-Verfahren, falls diese nicht bereits im Erhebungsbericht dokumentiert sind.
(r) Visuelle oder andere Stimuli (Karten, Bilder, Aufzeichnungen).
(s) Techniken zur Erzielung der Kooperation der Befragten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Incentives, Vorabkontakte und erneute Kontaktaufnahme nach einer anfänglichen Weigerung.
(t) Eingesetzte Verfahren zur Sicherung der Qualität der Daten, unter Verwendung von Erhebungssoftware (CAPI, CATI, CAWI) oder menschlicher Interaktion (Beobachtung vor Ort, Gegenkontrollen).
(u) Die Forschenden müssen für die Berechnung von Kontakt-, Kooperations-, Antwort- und Verweigerungsquoten die Standard-AAPOR-WAPOR-Formeln verwenden, wie sie auf deren Webseiten beschrieben sind.
(v) Ungewichtete Stichprobengrößen für Untergruppen deren Ergebnisse berichtet werden.
(w) Beschreibung der statistischen Modellierung und Indizes in den Forschungsberichten, die ausreichen müssen, um Wiederholungstests durch unabhängige Forschende zu unterstützen.
2. Die Fachbegriffe sind im Bericht in Übereinstimmung mit ihrem allgemein wissenschaftlichen Sprachgebrauch zu verwenden.
V. ETHISCHE STANDARDS IN DEN BEZIEHUNGEN ZWISCHEN FORSCHENDEN UND FORSCHUNGSSUBJEKTEN
A. Forschende und Auftraggebende werden, soweit es ihrer Kontrolle unterliegt, größtes Augenmerk darauflegen, dass kein Forschungssubjekt, kein Informant, kein(e) Befragte(r) oder andere Forschungsteilnehmende Nachteile erleiden durch (a) ihre/seine Antworten oder (b) den Forschungsprozess selbst (z. B. durch Verweigerung der Teilnahme). Der Forschende respektiert Entscheidungen der Befragten über ihre Teilnahme an der Forschung und wird keine Methoden oder Techniken anwenden, durch die der Informant in die Lage versetzt wird, dass er/sie sein/ihr Recht auf Zurückziehen oder Verweigerung der Antwort in jeder Phase der Forschung nicht ausüben kann.
B. Die Forschenden respektieren die gesetzlichen Rechte der Forschungsteilnehmenden auf Privatsphäre, Vertraulichkeit und Datenschutz. Dies gilt für alle Arten und Formen von persönlich identifizierbaren Informationen, die im Rahmen des Forschungsprozesses gesammelt werden und die vom Forschenden für einen bestimmten und begrenzten Zeitraum aufbewahrt werden. Solche Informationen sind definiert in Abschnitt III.C.
C. Keine Antwort in einer Umfrage oder andere Forschungsergebnisse dürfen in irgendeiner Form mit einem identifizierbaren Befragten verknüpft werden. Die Befragten bleiben unerkannt, außer in seltenen Fällen und nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Befragten und unter der Voraussetzung, dass eine solche Identifizierung nicht gesetzlich ausgeschlossen ist. Der Forschende trifft Maßnahmen, zur Vermeidung einer deduktiven Offenlegung durch den Auftraggebenden/Sponsoren oder andere Forschende, die die Daten aus Archiven erwerben, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.[2]
D. Die Interviewmethode oder jede andere vom Forschenden angewandte Methode darf niemals als Deckmantel für andere Zwecke verwendet werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Marketing, Verkaufsbemühungen, Spendensammlungen oder politische Kampagnen.
VI. ETHISCHE STANDARDS FÜR INTERVIEWENDE DIE VON WAPOR-FORSCHENDEN EINGESETZT WERDEN
A. Rechercheaufträge und Materialien sowie alle Informationen, die von Studienteilnehmenden gegeben wurden, sind vom Interviewenden vertraulich zu behandeln und niemandem außerhalb der Forschungseinrichtung, die die Studie durchführt, offenzulegen.
B. Informationen, die durch eine Forschungstätigkeit gewonnen werden, dürfen weder direkt oder indirekt für den persönlichen Gewinn oder Vorteil des Interviewenden verwendet werden.
C. Die Forschungsarbeiten müssen in strikter Übereinstimmung mit den Studienspezifikationen für Stichprobenziehung, Handhabung des Fragebogens und der Interaktion mit Studienteilnehmenden durchgeführt werden. Kein Interviewender darf mehr als einen Auftrag im Kontakt mit denselben Befragten durchführen, es sei denn, dies wird von der Forschungseinrichtung und ihren Auftraggebenden genehmigt.
D. Kein Druck von außen, weder politisch noch kommerzieller Art, darf von einer Forschungs-einrichtung zur Rechtfertigung eines Verstoßes gegen diesen Kodex herangezogen werden.
E. Die Mitglieder dürfen nicht versuchen, die Tatsache ihrer Mitgliedschaft in der WAPOR als Zeichen für Berufskompetenz oder Befolgung dieses oder eines anderen Ethikkodex, zu verwerten oder unter Beweis zu stellen. Die Mitgliedschaft bedeutet keine Garantie für Qualifikationen oder die Einhaltung des Kodex, aber impliziert die Akzeptanz des Kodexes durch das Mitglied.
[1] Die Anforderungen entsprechen im Großen und Ganzen der Transparenzinitiative der AAPOR. Siehe https://www.aapor.org/Transparency_Initiative.htm
[2] https://www.icpsr.umich.edu/icpsrweb/content/DSDR/disclosure.html